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   BVerwG, 21.06.1991 - 8 B 81.91   

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https://dejure.org/1991,14083
BVerwG, 21.06.1991 - 8 B 81.91 (https://dejure.org/1991,14083)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1991 - 8 B 81.91 (https://dejure.org/1991,14083)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1991 - 8 B 81.91 (https://dejure.org/1991,14083)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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  • BVerwG, 07.02.1985 - 3 C 36.84

    Änderung der Schadensfeststellung an Grundvermögen - Nachträgliche Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1991 - 8 B 81.91
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) gehört gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO die Angabe der Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht fehlerhaft nicht bedient haben soll, sowie des zu erwartenden Beweisergebnisses und dessen Ursächlichkeit für eine dem Beschwerdeführer günstigere Entscheidung (st.Rspr.; vgl. u.a. Urteil vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 25 S. 24 ).

    Überdies läßt sie die gebotene Darlegung vermissen, weshalb sich dem Verwaltungsgerichtshof aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Aufklärungspflicht maßgeblichen materiellen Rechtsauffassung die jetzt vom Kläger vermißte Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. zur Notwendigkeit einer solchen Darlegung ebenfalls Urteil vom 7. Februar 1985, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1991 - 8 B 81.91
    In der Beschwerdeschrift muß demgemäß dargelegt werden (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), daß und inwiefern eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem angestrebten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; st.Rspr.).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 B 177.89

    Genehmigung zur Führung des Grades eines "Lizentiaten der Theologie" -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1991 - 8 B 81.91
    Namentlich wird eine Rechtsfrage des irrevisiblen Rechts nicht schon dadurch zu einer grundsätzlichen Frage des revisiblen Rechts, daß geltend gemacht wird, das Berufungsgericht habe die Frage unter Verletzung von Bundes-(Verfassungs-)recht beantwortet (vgl. Beschluß vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 177.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 277 S. 19 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 21.02.1990 - 5 B 94.89

    Ablehnung der Einholung von Sachverständigengutachten durch das

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1991 - 8 B 81.91
    Auch in solchen Fällen müssen vielmehr konkrete, in dem angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserhebliche und bisher durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht geklärte Rechtsfragen des revisiblen Rechts bezeichnet werden (vgl. u.a. Beschluß vom 21. Februar 1990 - BVerwG 5 B 94.89 - Buchholz 424.01 § 1 FlurbG Nr. 9 S. 2 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 21.06.1991 - 8 B 81.91
    In der Beschwerdeschrift muß demgemäß dargelegt werden (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), daß und inwiefern eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem angestrebten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; st.Rspr.).
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